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AGB

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Twist & Schirm Social Media GmbH, Leopoldstr. 31, 80802 München, Deutschland (nachfolgend „T&S“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend diese „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die T&S mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend der „Auftraggeber“) über die von T&S angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen (T&S und Auftraggeber nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“). Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese AGB gelten auch für alle im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgenden zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als T&S ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. AGB des Auftraggebers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn T&S ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweisen. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von T&S auf ein Schreiben, welches die AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der AGB des Auftraggebers oder Dritter kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB dar.

(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten oder Verträgen. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere per Telefax oder als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird.

(6) Beide Parteien stimmen überein, dass die elektronische Signatur auf sämtlichen Verträgen und Angeboten rechtskräftig ist.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§2 Vertragsgegenstand

(1) T & S eine Agentur für Online Marketing, welche Kunden in allen Feldern des digitalen Marketings, Social-Media-Marketings und Suchmaschinenmarketings betreut. Ziel der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ist die Vermittlung von Besuchern auf die Webseiten und/oder Webshops des Auftraggebers und eine Steigerung der Zugriffe auf die Webseiten des Auftraggebers (zusammen „Traffic“).

(2) T & S stellt dem Auftraggeber ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung. Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Vertragspartnern vereinbarten individuellen Angebot von T & S. Dort sind auch die Vergütung, die Laufzeit und ggf. weitere Modalitäten der Zusammenarbeit geregelt.

(3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass angesichts des Charakters der geschuldeten Leistungen ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Insbesondere kann der Auftraggeber von T & S nicht das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Aufrufe, Weiterleitungen oder Klickzahlen verlangen. Die Vertragspartner sind sich insoweit einig, dass die von T & S erbrachten Leistungen dienstvertraglichen Charakter haben.

§3 Angebot, Vertragsschluss

(1) Die auf der Website von T&S oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen von T&S stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Produktmuster, Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen, Demo-Zugänge oder Beispiele von Leistungen von T&S (wie zum Beispiel Shops, Webseiten, Newsletter, Grafiken oder Texte) – auch in elektronischer Form – überlassen werden, sofern die Übersendung nicht Bestandteil eines individuellen Angebots ist.

(2) Individuelle Angebote von T&S haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Auftraggebers kann T&S innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

(3) Angaben von T&S zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie diesbezügliche Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen T&S und dem Auftraggeber ist der in Textform abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch T&S einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Textform wird per E-Mail genüge getan. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird. § 1 Abs. 4 dieser AGB bleibt unberührt.

§4 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

(1) Die vereinbarten Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von T&S, aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert berechnet.

(2) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaigen Verpackungskosten. Etwaige im Interesse des Auftraggebers getätigte Auslagen (z.B. Anmelde- und Registergebühren) werden gesondert erstattet. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis beruht der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand auf Schätzwerten; maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.

(3) Bei Laufzeitverträgen werden die Leistungen von T&S monatlich jeweils zum Monatsanfang im Voraus in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen wird die Leistung von T&S grundsätzlich vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt. T&S ist berechtigt, Leistungen nur gegen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; dies gilt insbesondere bei Aufträgen von größerem Umfang und Arbeitsaufwand, wenn der Auftraggeber in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn T&S nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von T&S durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(4) Die Vertragspartner vereinbaren in der Regel für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine monatliche Pauschalvergütung sowie ggf. eine einmalige pauschale Einrichtungsgebühr, deren Höhe sich jeweils aus dem individuellen Angebot ergibt. Die monatliche Pauschalvergütung ist jeweils monatlich im Voraus zum ersten eines Monats zu zahlen. Im Übrigen sind die Rechnungen von T&S spätestens innerhalb von (7) sieben Tagen nach Rechnungstellung (Datum der Rechnung) ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei T&S. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.

(5) Soweit vereinbart, erhöht sich die Vergütung jeweils um eine variable erfolgsabhängige Beteiligung. Diese Erfolgsbeteiligung bestimmt sich an dem im jeweiligen Bemessesungszeitraum (in der Regel ein Monat) erzielten Umsatz des Onlineshops oder der sonstigen Verkaufstätigkeit des Auftraggebers oder auch an den durch T & S vermittelten Leads. Für den relevanten Umsatz / die Leads sind alle im Werbekonto / der Werbeplattform gemessenen Umsätze / Leads entscheidend, nicht nur die von T&S betreuten Kampagnen innerhalb des Werbekontos / der Werbeplattform, sondern alle laufenden Kampagnen im Leistungszeitraum. Bei Meta Ads & TikTok Ads wird der Umsatz / die Leads nach dem Attributionsmodell „28d click / 1d view, 28d click / 7d view, 7d click / 7d view oder 7d click / 1d view“ oder einem neu eingeführten Modell berechnet, je nachdem welches dieser Modelle den meisten Umsatz / die meisten Leads ausgibt. Bei Google Ads wird der Umsatz / die Leads nach dem Attributionsmodell „Letzter Klick, Erster Klick, Linear, Zeitverlauf, Positionsbasiert, Datengetrieben“ (jeweils mit dem größten Attributionsfenster) oder einem neu eingeführten Modell berechnet, je nachdem welches dieser Modelle den meisten Umsatz / die meisten Leads ausgibt. Werden 3rd Party Tracking Lösungen verwendet (z.B. Google Analytics, Google Data Studio, Triple Whale, Hyros) wird der gemessene Umsatz / die gemessenen Leads nach dem Modell zugrunde gelegt, welches zwischen der Werbeplattform und der 3rd Party Lösung den höheren Umsatz / die höheren Leads ausweist. Bei anderen Werbeplattformen (u.a. Klaviyo) wird das höchste Attributionszeitfenster zugrunde gelegt, sowie das Attributionsmodell, dass den meisten Umsatz / die meisten Leads ausweist. Die Vergütung dieser Erfolgsbeteiligung für Steigerung des Traffic wird dem Auftraggeber nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums (in der Regel ein Monat) in Rechnung gestellt und ist innerhalb von (7) sieben Tagen nach Rechnungstellung (Datum der Rechnung) ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei T&S.

(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist T & S berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.

(7) Soweit eine Bezahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, sichert der Auftraggeber zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In beiden Fällen kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht. Da durch eine Rückbuchung der Stripe-Account von T&S geschlossen werden kann, wird dies überproportional ernst genommen. Im Falle einer Rückbuchung wird daher eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000€ fällig, weitere Schadensersatzforderungen werden vorbehalten. Bei einer Rückbuchung ist T&S solange von der Erbringung der Dienstleistung freigestellt, bis die Zahlung per Überweisung bei T&S eingeht.

(8) Gerät der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des monatlichen Preises oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist T & S berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§5 Änderungswünsche, Zusatzleistungen

(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, sonst das Angebot oder die Auftragsbestätigung von T&S. Änderungswünsche in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung von T&S und Zusatzleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, können auch per E-Mail von T&S angefragt und übermittelt werden.

(2) T&S kann die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen kann T&S innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen.

(3) Bei Anfragen per E-Mail wird die Annahme oder Ablehnung der Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen durch T&S ebenfalls per E-Mail erklärt.

(4) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird. War für die ursprüngliche Leistung von T&S ein Fixpreis vereinbart worden, so informiert T&S den Auftraggeber vorab über den angesetzten Stundensatz und die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten. Sofern für die ursprüngliche Leistung von T&S bereits ein Stundensatz vereinbart war, gilt dieser Stundensatz auch für die Änderungen und Zusatzleistungen. In diesem Fall wird der Auftraggeber nur auf Anfrage über die voraussichtliche Dauer informiert.

(5) Der bei einer Abrechnung auf Stundenbasis für die Erbringung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand beruht auf Schätzwerten. Maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.

§6 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch T & S ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt T & S die für die Marketingleistungen notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber wird nach entsprechender Information durch T & S, die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.

(3) Die Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und T & S. Ist der Auftraggeber mit der Arbeitsweise und Erbringung der Leistungen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies T & S unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Arbeitsweise und Leistungserbringung als vertragsgemäß. Soweit Online Marketing bzw. Marketing Leistungen vom Auftraggeber freigegeben werden müssen, oder eine gesetzliche oder vereinbarte Pflicht zur Abnahme besteht, erklärt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme sobald die Leistungen im wesentlichen vertragsgemäß erbracht worden sind. Soweit die Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Ablieferung der Leistung erklärt wird, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, T & S bei Abschluss des Vertrages alle notwendigen Rechte für die Accounts bei den einschlägigen Online-Diensten und Werbekonten (insb. Social-Media-Plattformen, Webseiten, Webshops) einzuräumen. Teilweise hat der Auftraggeber dafür die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) mitzuteilen, soweit diese für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind. Soweit die Mitteilung von Passwörtern für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist, wird T & S den Auftraggeber explizit zur Übermittlung auffordern.

(5) Entzieht der Auftraggeber T & S den Zugang zu den Online-Diensten und Werbekonten, wird der Auftraggeber T & S unverzüglich die Umsatzdaten des gesamten betreffenden Monats mit Beweis übersenden, die zur Berechnung der erfolgsabhängigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 5 der AGB erforderlich sind (Anzahl der Bestellungen, Umsatz, Leads etc.). Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist T & S berechtigt, als Umsatz den Durchschnitt der letzten drei Monate, in denen noch Zugang bestand, als Berechnungsgrundlage heranzuziehen und auf dieser Basis die erfolgsabhängige Beteiligung solange zu berechnen, bis der Auftraggeber T & S wieder den Zugang zu den Online-Diensten und Werbekonten ermöglicht. Sollte die Werbeschaltung im Werbekonto unterbrochen worden sein, ist T & S berechtigt, als Umsatz den Durchschnitt der letzten drei Monate vor dem erstmaligen Entzug des Zugangs als Berechnungsgrundlage heranzuziehen und auf dieser Basis die erfolgsabhängige Beteiligung bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu berechnen. Sollte das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch keine drei Monate Bestand haben, ist als Umsatz der Durchschnitt der bisherigen Laufzeit als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch T & S nicht binnen angemessener Frist nach, ist T & S für diesen Zeitraum von den Leistungsverpflichtungen entbunden. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet. Soweit durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht die jeweilige Online Marketing Leistung nicht erbracht werden kann oder der Auftraggeber nach Aufforderung durch T & S die Mitwirkungspflicht nicht erbringt, kann T & S unter Einhaltung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag für die Zukunft kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen

§7 Leistungserbringung, Termine, Verzögerungen

(1) T&S kann im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. T&S kann auch freie Mitarbeiter und andere Subunternehmer bei der Leistungserbringung einsetzen.

(2) Die im unterzeichneten Vertrag – sonst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von T&S – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch T&S erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen und sonstige seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, hat T&S nicht zu vertreten und berechtigt diese, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. T&S wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängern vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen zu Beginn oder während der Laufzeit eines Vertrages die Mindestvertragslaufzeit um den Verzögerungszeitraum.

§8 Abnahme, Korrektur

(1) Soweit im Vertrag ausnahmsweise ein konkreter Erfolg geschuldet ist, ist der Auftraggeber nach Aufforderung durch T&S zur Abnahme bzw. Korrektur der von T&S erbrachten Leistung, insbesondere auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung verpflichtet. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des vertraglich Vereinbarten besteht Gestaltungsfreiheit.

(2) Versäumt es der Auftraggeber, die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erklären bzw. innerhalb dieser Frist eine Korrektur zu fordern, so gilt die Leistung von T&S als abgenommen.

§9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von T&S.

§10 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet T&S auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installationshandlung vorgenommen wird.

§11 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Verletzung von Rechten Dritter

(1) Sämtliche Urheber, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Webseite/Onlineshop des Auftraggebers sowie an deren Inhalt verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt T & S jedoch für die Dauer des Vertrages sowie territorial und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite/Onlineshop erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein, insbesondere an Urheberrechten sowie an Leistungsschutzrechten. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung. Das Recht ist nicht übertragbar, enthält aber das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte unterzulizenzieren sowie den Suchmaschinenbetreibern und Social-Media-Plattformen die zum Marketing im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) T&S behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von ihnen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von T&S weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von T&S diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(3) Die von T&S erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich T&S zu.

(4) An den für den Auftraggeber von T&S erstellten Produkten erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die von T&S erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von T&S nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Produkten, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind (z.B. Newsletter). Verstößt der Auftraggeber hiergegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten gemäß § 3 dieser AGB auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und T&S ist berechtigt, die Nutzung ihrer immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen.

(5) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberechtlich geschützten Materialien verfügt, die er T&S zur Nutzung für seine Werbung oder in seinem Online-Shop zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an T&S zu übertragen, damit T&S diese Materialien in seinem Namen auf seiner Website oder in seinem Online-Shop veröffentlicht. Eine Haftung von T&S aus der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten Dritter an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien ist ausgeschlossen.

(6) Unterliegt der Auftraggeber besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials (z.B. lizenzrechtliche Auflagen bei sogenannten Stock-Bildern), muss er T&S ausdrücklich davon in Kenntnis setzen und entsprechende Handlungsanweisungen erteilen.

(7) Erhält T&S keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, können sie davon ausgehen, dieses Material frei für den Auftraggeber verwenden zu können. Das schließt ein, Texte inhaltlich zu verändern, zu ergänzen oder zu kürzen, Bilder und anderes urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschütztes Material zuzuschneiden, zu ergänzen, zu verfremden oder im Sinne des Auftraggebers zu verändern und in seinem Namen ohne Angabe von Quellen zu veröffentlichen.

(8) Machen Dritte gegen T & S Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite/Onlineshop des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber, Social-media-Plattformen oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite/ der Onlineshop verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber T & S von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere T & S von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen verpflichtet, T&S bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

§12 Datenschutz, Passwortsicherheit

(1) T&S ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.

(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.

(4) Die gesetzlichen Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.

§13 Auftragsverarbeitung

(1) Soweit T & S personenbezogene Daten des Auftraggebers auf dessen Weisung verarbeitet, deren Umfang den Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich macht, gelten die nachfolgenden Regelungen.

(2) Gegenstand und Dauer der Vereinbarung ergeben sich aus dem individuellen Vertrags- oder Angebotstext sowie den allgemeinen Laufzeiten aus § 14 „Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen“.

(2) T&S verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers sowie nach geltenden Gesetzen. T&S verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten zu keinem anderen Zweck wie den durch den Auftraggeber beabsichtigten. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.

(3) T & S ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Ferner wird T & S alle Personen, die von ihnen mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden “Mitarbeiter” genannt), zur Vertraulichkeit verpflichten, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO.

(4) T & S wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. T & S verpflichtet sich, alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Auftraggeberdaten gem. Art. 32 DSGVO zu ergreifen und diese für die Dauer der Verarbeitung der Auftraggeberdaten aufrecht zu erhalten.

(5) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Auftraggeberdaten wird T & S den Auftraggeber unverzüglich informieren. T & S wird den Auftraggeber in diesen Fällen bei der Erfüllung seiner diesbezüglichen Aufklärungs-, Abhilfe – und Informationsmaßnahmen im Rahmen des zumutbaren unterstützen.

(6) T & S verpflichtet sich, allen gesetzlichen Dokumentations- und Unterstützungsverpflichtungen gemäß den Art. 30 Abs. 2, 35 und 36 DSGVO nachzukommen.

(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich regelmäßig von der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen dieser Vereinbarung, zu überzeugen. Hierfür kann er z.B. Auskünfte von T & S einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen von T & S zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu T & S steht. Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und angemessene Rücksicht auf die Betriebsabläufe von T & S nehmen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Vertargspartner rechtzeitig.

(8) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden unter Einschaltung von Subunternehmer (bspw. Newsletter-Systeme wie CleverReach, Emarsys oder andere Werbesysteme wie Google AdWords) durchgeführt. T & S ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. T & S setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis. T & S ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. T & S hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z.B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.

(9) T & S unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DSGVO. Macht eine betroffene Person Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich ihrer Daten, unmittelbar gegenüber T & S geltend, so reagiert diese nicht selbstständig, sondern verweist die betroffene Person unverzüglich an den Auftraggeber und wartet dessen Weisungen ab.

(10) T & S wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen in Papierform, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen.

(11) T&S speichert alle Daten ausschließlich in einem sicheren DSGVO-konformen Cloudspeicher sowie auf verschlüsselten und passwortgeschützten Endgeräten. Die eingesetzten Betriebssysteme sowie die genutzte Software werden stets aktuell gehalten sowie Anti-Virus-Softwares auf allen genutzten Geräten installiert. Alle Mitarbeiter von T&S werden auf mögliche Gefahren und deren Abwehr geschult. Die durch die DSGVO geforderten Dokumentationen können auf Anfrage eingesehen werden. T&S sichert zu, dass sie über alle Speicherorte personenbezogener Daten und deren Kopien in ihren Systemen jederzeit Auskunft geben können.

§14 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen

(1)  Die Vertragspartner werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei (“Empfänger”) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2)  Als vertrauliche Information im Sinne des Absatzes 1 gilt auch der Umstand des Vertragsschlusses und die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner selbst. Eine Offenlegung der Geschäftsbeziehung ist den Vertragspartnern daher untersagt, unabhängig ob dies online oder offline stattfindet, z.B. auf öffentlichen Portalen, Internetseiten, Medienplattformen, Social-Media-Kanälen oder Bewertungsportalen.

(3)  Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(4) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(5) Die Vertragspartner werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(6) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(7) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Vertragspartner in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(8) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

(9) T & S ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von T & S zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

(10) Für jede schuldhafte Verletzung der in diesem § 14 dieser AGB geregelten Verpflichtungen durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer oder sonstigen von ihm eingeschaltete Dritte hat der Auftraggeber an T & S eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,00 zu zahlen. Handelt es sich um einen dauerhaften Verstoß gegen diese Vereinbarung, so verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden weiteren Tag, den die Verletzung andauert, eine weitere Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 an T & S zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, wie Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung, bleibt T & S vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen eventuell zu leistenden Schadensersatz angerechnet.

§15 Exklusivität

Soweit die Vertragspartner im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt haben, sichert der Auftraggeber T & S für die Vertragslaufzeit bzw. für die Zeit, in der T & S die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erbringt, Exklusivität zu, d.h. der Auftraggeber wird kein anderes Unternehmen mit der Erbringung ähnlicher Leistungen beauftragen und diese Leistungen auch nicht selbst durchführen.

§16 Gewährleistung, Haftung, Verjährung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers und die Haftung von T&S bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) T&S haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet T&S – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden T&S nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Erfüllungsgehilfen).

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit T&S einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.

(4) T&S ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist T&S nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Rechtssicherheit seines Online-Shops, seiner Website oder der von T&S erstellten Newsletter, Werbeanzeigen und Werbetexte.

(5) T&S übernimmt ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die im Rahmen von Verträgen zur Suchmaschinenoptimierung von Websites, zur Betreuung von Werbe-Kampagnen (z. B. Google AdWords, Facebook Ads) oder Erstellung von Newslettern, zur Betreuung von Affiliate-Programmen oder Social-Media-Kampagnen durchgeführt werden.

(6) Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§17 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem vertrag oder dem Angebot, soweit dort nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Laufzeitverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten falls nicht anders vereinbart. Sämtliche Laufzeitverträge können frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Laufzeitverträge verlängern sich, falls nicht anders vereinbart, immer automatisch um die gleiche Laufzeit wie die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, sofern sie nicht zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden.

(3) Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten und mehr 90 Tage, bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und mehr 180 Tage.

(4) Sollten die Vertragspartner im Ausnahmefall eine kürze Vertragslaufzeit vereinbaren, gelten folgende Regelungen: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage, bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Monaten beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage, bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage, bei einer Mindestvertragslaufzeit von vier Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage und bei einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Monaten beträgt die Kündigungsfrist 70 Tage.

(5) Soweit die Vertragspartner im Angebot ein Sonderkündigungsrecht vereinbart haben, wird klargestellt, dass sich dieses Sonderkündigungsrecht nur auf die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit bezieht, nicht auf die Verlängerung der Mindestlaufzeit. In solchen Fällen richtet sich die Kündigungsfrist nach den oben genannten Bestimmungen, sofern das individuell vereinbarte Sonderkündigungsrecht bereits verstrichen ist oder sich der Vertrag bereits verlängert hat.

(6) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nicht möglich. Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die T & S liegen unter anderem vor, wenn

(a) der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,

(b) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,

(c) der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der monatlichen Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug befindet,

(d) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt oder ablehnt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten,

(e) der Auftraggeber von T & S zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet.

(7) Kündigt T & S den Vertrag nach entsprechender Abmahnung im Fall von Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs oder aus anderen Gründen außerordentlich, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der vereinbarten Vergütung für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer zehnprozentigen Abzinsung verpflichtet. In dieser Pauschale ist die von Auftraggeber geschuldete erfolgsabhängige Beteiligung (§ 3 Abs. 5), soweit vereinbart, bereits enthalten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(8) Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist jeweils der Eingang der Kündigung bei T & S.

§18 Änderung dieser AGB

T & S ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. T & S wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§19 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen T&S und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen T&S und dem Auftraggeber (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind die Gerichte in München ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

§20 Schlussbestimmungen

(1) Gegen Ansprüche von T & S kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von T & S an Dritte übertragen, soweit es sich nicht um Geldforderungen handelt.

(3) Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

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